Liebe Eltern der Schulanfänger 2024/25
Das Gesundheitsamt des Landkreis Gifhorn teilte uns folgendes mit:
Ab sofort erfolgt die Terminierung der Schuleingangsuntersuchungen nur noch über unsere Online-Terminbuchung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
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INFOS ZUR EINSCHULUNG
Beginn der Schulpflicht
Nach § 64 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) sind Kinder, die bis zum 30. September ihr 6. Lebensjahr vollenden in dem jeweiligen Jahr schulpflichtig.
Flexibilisierung des Einschulungstermins
Für Kinder, die ihr 6. Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung um 1 Jahr hinausschieben. Diese Erklärung ist spätestens bis zum 1. Mai bei der zuständigen Schulleitung abzugeben.
Unabhängig davon ist die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung (§ 56 Abs. 1 Nr. 1 NSchG) auch für die Kinder, die auf Elternwunsch noch nicht eingeschult werden sollen verpflichtend. Nur wenn bei diesen Kindern Entwicklungsrückstände aufgefallen sind, ist eine erneute Schuleingangsuntersuchung im Folgejahr erforderlich.
Antrag auf vorzeitige Einschulung
Kinder, die nach dem 30.09. ihren 6. Geburtstag feiern, können wie bisher auf Wunsch der Erziehungsberechtigten als sogenannte „Kann-Kinder“ für das jeweilige Schuljahr angemeldet werden. Über die Aufnahme entscheidet dann die zuständige Schulleitung. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung im Vorfeld ist auch in dem Falle verpflichtend. Nur wenn bei diesen Kindern Entwicklungsrückstände aufgefallen sind und sie nicht eingeschult werden, ist eine erneute Schuleingangsuntersuchung im Folgejahr erforderlich.
Antrag auf Rückstellung
Erziehungsberechtigte können für Kinder, die bis zum 1. Juli ihren 6. Geburtstag feiern und damit nicht in die Flexibilisierungsregelung fallen, wie bisher einen „Antrag auf Rückstellung vom Schulbesuch“ bei der zuständigen Schulleitung stellen. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist auch dann Pflicht. Die endgültige Entscheidung über eine Rückstellung trifft jedoch allein die jeweilige Schulleitung. Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Der erste Elternabend der zukünftigen 1. Klassen findet voraussichtlich
3 - 4 Wochen vor Ferienbeginn statt (Mai/Juni). Der Termin wird noch bekanntgegeben.
Die Einschulungsfeier findet am Samstag, den 10.08.2024 statt. Alle Einzelheiten werden auf dem ersten Elternabend mitgeteilt.
Der erste Schultag für die 1. Klassen ist der Montag, der 12.08.2024.
Informationen zur Einschulung im Sommer 2024
in der Grundschule Rühen
Anmeldung von nicht schulpflichtigen Kindern(„Kann-Kindern“)
für das Schuljahr 2024/25 in der Grundschule Rühen
Mit dem Beginn des Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind (nach dem 30.09.2018 geboren), in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Die Anmeldung der „Kann-Kinder“ für die Grundschule Rühen mit den Ortsteilen Brechtorf, Eischott, Kaiserwinkel und Rühen erfolgt in diesem Jahr telefonisch in der Zeit vom
26.02.2024 – 01.03.2024
im Schulsekretariat unter der Tel.Nr.: 05833-84 831
(Mo – Fr. 08.00 – 13:00 Uhr).
Y. Rivoir, Rektorin
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
anbei finden Sie aktuelle Informationen für die Anmeldung der Schulanfänger 2025 für Kinder, die bis einschl. 30.09.2025
das 6. Lebensjahr vollenden werden.
Informationen zur Einschulung im Sommer 2025
Einschulungskinder /Schulanfänger für den Sommer 2025
an der Grundschule Rühen
aus den Ortschaften Brechtorf, Eischott, Giebel, Kaiserwinkel, Rühen
Die Anmeldung der Schulanfänger 2025 für Kinder, die bis einschl. 30.09.2025
das 6. Lebensjahr vollenden werden, steht an.
Anmeldeunterlagen:
- Anmeldeformular (siehe Download: Schulanmeldung-Elternbogen)
- Sprachbiografie (siehe Download: Sprachbiografie)
- Kopie der Geburtsurkunde
- Nachweis als Kopie bei alleinigem Sorgerecht
Bitte das Anmeldeformular ausdrucken, vollständig ausfüllen und unterschreiben (beide Erziehungsberechtigte).
Wer sich das ausdrucken lassen möchte, meldet sich gerne bei uns.
Abgabe der Unterlagen:
Wir bitten Sie, alle erforderlichen Unterlagen vom 12.02.2024 – 23.02.2024
per Post an die Grundschule Rühen zu schicken oder in den Briefkasten unserer Schule einzuwerfen.
Sollten Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, rufen Sie gern im
Schulsekretariat an – Tel. 05833-84 831 (Mo. – Fr. 08.00 – 13.00 Uhr).
Y. Rivoir, Rektorin